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   SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09 ER   

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https://dejure.org/2009,31410
SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09 ER (https://dejure.org/2009,31410)
SG Augsburg, Entscheidung vom 17.02.2009 - S 12 KR 25/09 ER (https://dejure.org/2009,31410)
SG Augsburg, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - S 12 KR 25/09 ER (https://dejure.org/2009,31410)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen des Verstoßes einer Leistungsverweigerung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegen das Grundgesetz; Anwendung der verfassungsrechtlichen Konkretisierung der Leistungsansprüche von Versicherten der GKV bei lebensbedrohlichen, tödlich verlaufenden ...

  • vdk.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Die Gerichte sind, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, in solchen Fällen gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236; bestätigend BVerfG Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04).
  • BVerfG, 19.03.2004 - 1 BvR 131/04

    Zur Versagung vorläufigen Rechtschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Die Gerichte sind, wenn sie ihre Entscheidung nicht an einer Abwägung der widerstreitenden Interessen sondern an den Erfolgsaussichten in der Hauptsache orientieren, in solchen Fällen gemäß Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gehalten, die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes auf eine eingehende Prüfung der Sach- und Rechtslage zu stützen (Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02 - NJW 2003, 1236; bestätigend BVerfG Beschluss vom 19.03.2004 - 1 BvR 131/04).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Vielmehr ist eine Folgenabwägung vorzunehmen, bei welcher die grundrechtlichen Belange der Betroffenen den Belangen der Versichertengemeinschaft gegenüberzustellen sind (vgl. BVerfG Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Das kann aber ersichtlich nicht ausreichen, das Leistungsrecht des SGB V und die dazu ergangenen untergesetzlichen Regelungen nicht mehr als maßgebenden rechtlichen Maßstab für die Leistungsansprüche der Versicherten anzusehen (vgl. BSG vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R).
  • BSG, 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R

    Krankenversicherung - Verordnung von Arzneimitteln im Rahmen des Off-Label-Use -

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Das BSG hat mehrfach (u. a. BSG vom 27.03.2007 - B 1 KR 17/06 R m.w.N.) ausgeführt, dass mit den oben genannten Krankheitskriterien des BVerfG eine strengere Voraussetzung umschrieben wird, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des Off-Label-Use formuliert ist.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Etwas anderes könnte sich jedoch aus einer entsprechenden Anwendung der vom BVerfG mit seinem Beschluss vom 06.12.2005 (1 BvR 347/98 in SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) entwickelten Rechtsprechung ergeben.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Diese verfassungsrechtliche Konkretisierung der Leistungsansprüche von Versicherten der GKV bei lebensbedrohlichen, tödlich verlaufenden Erkrankungen gilt sinngemäß auch für die Versorgung mit Arzneimitteln (BSGE vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - in SozR 4-2500 § 31 Nr. 4).
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Augsburg, 17.02.2009 - S 12 KR 25/09
    Das BVerfG hat in o.g. Beschluss zu einer ärztlichen Behandlungsmethode ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.09.1997 (SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) aufgehoben und entschieden, dass es mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar sei, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, generell von der Gewährung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbar positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht.
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